Die Homöopathie ist eine über 200 Jahre alte Heilmethode, deren genauer Wirkungsmechanismus noch nicht bekannt ist. Sie beruht auf dem Prinzip der Ähnlichkeit: eine Substanz, die beim Gesunden gewisse Symptome erzeugt, kann ähnliche Erscheinungen beim Kranken heilen.
Schon lange, bevor der Arzt und Chemiker Samuel Hahnemann 1810 das dazu passende Gesetz „similia similibus curentur” (Ähnliches werde mit Ähnlichem geheilt) niederschrieb, spielte es in der Geschichte der Medizin eine Rolle. Die Lehren von Paracelsus (1493-1541) und Hippokrates (um 460 vor Christus) beruhten unter anderem auf diesem Prinzip. Die gefundene Substanz wird dann sehr verdünnt und „dynamisiert“ (verschüttelt) eingesetzt und führt in der Regel beim Kranken zu einer Reaktion auf diesen Reiz. Den energetischen Einfluss auf das elektromagnetische Feld eines Individuums lässt sich mit feinstofflichen Messverfahren bereits im Vorfeld messen: z.B. Radionik, autonomer Muskelfunktionstest, Kinesiologie.
Die unzähligen Heilverläufe auch bei Kleinkindern, Tieren und Pflanzen lassen das Argument des Placeboeffektes daher
äusserst fragwürdig erscheinen. Mittlerweile sind auch Studien in vitro und mit molekularen Methoden bekannt, die auf eine Interaktion von Homöopathie mit stofflicher Materie hindeuten.
Gegenwärtig gibt es über 2000 geprüfte homöopathische Arzneimittel. Als Ausgangsstoffe dienen Pflanzen (z.B. Aconitum - Blauer Eisenhut), Tiere (z.B. Sepia - Tintenfisch), anorganische (z.B. Aurum - Gold) und organische Stoffe (z.B. Acidum aceticum - Essigsäure) sowie sterilisierte menschliche oder tierische Krankheitsprodukte, die sogenannten Nosoden (z.B.Tuberkulinum).
Die Herstellung der homöopathischen Arznei erfolgt zunächst durch das Herauslösen der Wirksubstanz aus dem Ausgangsstoff, zum Beispiel durch Anfertigung eines alkoholischen Auszuges aus Pflanzenteilen. In einem zweiten Schritt erfolgt die Potenzierung, die zunehmende Verstärkung der Heilkraft in einer zur Arznei werdenden Substanz. Dies geschieht durch Verdünnung des Ausgangsstoffes und der Zufuhr von Energie durch Verschütteln oder Verreiben. Gemäß § 269 des Organon sei dieser Wechsel von Verdünnung und Verschüttelung unbedingt erforderlich, um die Arzneikraftentfaltung aus der Ausgangssubstanz zu ermöglichen. Eine alleinige Verdünnung der Materie ohne die Zwischenschritte der Verschüttelung bewirkt diese Arzneikraftentfaltung nicht.
Um das homöopathische Mittel den Symptomen eines Patienten zuordnen zu können, erfolgt eine Arzneimittelprüfung. Darunter versteht man die Einnahme eines Mittels durch gesunde Prüfer bis zu dem Zeitpunkt, an dem Symptome auftreten. Die Prüfpersonen dokumentieren alle Änderungen ihres Befindens sorgfältig. Durch die Sammlung der Prüfungssymptome aller Probanden entsteht das Arzneimittelbild, das später zur Therapiefindung bei Patienten herangezogen wird.
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